AGB

Unsere Geschäftsbedingungen

Zusätzliche Vertragsbestandteile zum Auftrag sind folgende Hinweise:

Angegebene Lieferzeiten können in den Monaten Dezember/Januar und Juli/August bedingt durch Feiertage und/oder Ferien entsprechend verlängert werden.

Holzteile massiv und verleimt, können je nach Holzart unterschiedliche, naturbedingte Farb- oder Strukturunterschiede oder auch gesunde Äste aufweisen.

In der Regel neigen parkettverleimte Hölzer leichter zu Rissbildung. Dies ist kein Grund der Bemängelung und ist nicht mit in der allgemeinen Produktionsgarantie eingeschlossen.

Weiß endbehandelte Oberflächen sollten eigentlich vom Maler vor Ort bestellt werden. Umfaßt der Kundenauftrag eine werkseitige Endbehandlung, dann ist es nicht immer zu vermeiden, dass die Oberfläche nachgebessert werden muss. Hiebei ist es oft ausgeschlossen eine 100%ige Übereinstimmung zur Lackierung im Werk herbeizuführen. Es können Schattierung oder Oberflächenunterschiede betreffend Glanz oder Rauheit auftreten. Sollte daher die weiße Oberfläche vor Ort nachgebessert werden, ist eine evtl. Bemängelung diesbezüglich ausgeschlossen.

Besondere Merkmale der verschiedenen Oberflächenbehandlungen und notwendige Pflege wie auch evtl. Nachbehandlungen entnehmen Sie bitte Ihrer Auftragsbeschreibung oder den gesonderten Hinweisen dazu.

Bei geölten Oberflächen (bleiben rauh) wird in den Bereichen, in denen Anpassarbeiten an der Treppe erforderlich werden (Schleifarbeiten etc.), durch unseren Monteur einmal im Zuge der Montage nachgeölt. Für die weitere Nachbehandlung, die erst nach 24 Stunden erfolgen kann, übergeben wir Ihnen die erforderliche Menge Öl. Eine zweite Anfahrt zur Nachbearbeitung durch uns erfolgt nicht.

Ist im Angebotspreis die Montage durch uns enthalten, so setzen wir voraus, dass tragfähige Auflager, Wände und Deckenöffnungen entsprechend den Erfordernissen vorhanden sind und uns eine zeitlich zusammenhängende Montage ermöglicht wird.

Die notwendigen Befestigungen/Verschraubungen in der Treppe/Geländer werden mit leicht vorstehenden Holzkappen abgedeckt und nur an den Handläufen (Oberkanten) glatt geschliffen.

Die Verleistung (Wand-/Deckenabschluss) einer Treppe bei Wänden und Decken, welche wir nicht lot- und waagerecht vorfinden, ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Ebenso ist die Anbindung zum Mauerwerk (z.B. mit Acryl/Silikon) durch Abspritzen der Fugen sowie Anschlussarbeiten zum Fußboden (z.B. Austritt) nicht im Leistungsumfang enthalten. Eine im Leistungsumfang enthaltene Deckenstirnverkleidung kann nicht auf ungleichmäßige Stirnseiten bzw. Fußbodenhöhen angepasst werden.

Bei gewendelten Treppen stehen die Außenwangen wegen der Lastverteilung auf den darunterhergehenden Wangen in die Eckverbindung höhenversetzt zueinander.

Zusätzlich benötigte Materialien/Arbeiten, um eine einwandfreie, allen Sicherheitsgeboten gemäße Montage bzw. Aufstellmöglichkeit zu schaffen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Eventuell erforderliche Stemm-, Verputz- und Maurerarbeiten sind bauseitig zu erbringen.

Für Beschädigungen durch notwendige Bohrarbeiten an nicht gekennzeichneten Leitungen im Treppenbereich wird keine Haftung übernommen, ebenso für eventuelle Beschädigungen an Tapeten und Fußbodenbelägen (z.B. Teppichboden) im Aufstellbereich der Treppe.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei der Montage der Treppen Schleif-, Säge- und andere Anpassungsarbeiten notwendig sind, welche auch einen gewissen Umfang an Staub/Schmutz verursachen und wir übernehmen keine Haftung für notwendige Reinigungsarbeiten nach Fertigstellung der Montage (evtl. vorhandene Einrichtungsgegenstände sind bauseitig vorher zu entfernen.

Der zur Durchführung der Montagearbeiten notwendige Baustrom wie auch heißes Wasser, wird uns kostenlos zur Verfügung gestellt.

Es wird bauseitig gewährleistet, dass die zu montierende Treppe während der Einbauzeit, bis zur Abnahme nicht als Aufgang benutzt bzw. nur durch von uns beauftragten Mitarbeitern begangen wird.

Die Vereinbarung der Zahlungsbedingung ist aus versicherungstechnischen Gründen strikt einzuhalten. Ist daher die Lieferung erfolgt, dann ist die Restzahlung unser Rechnung (sofern diese nicht als Vorauszahlung überwiesen wurde) bar oder nach Vereinbarung sofort fällig. Bitte stellen Sie entsprechende Zahlungsmittel bereit. Unser Monteur ist inkassoberechtigt.

Mit Beendigung der Montage erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Ein entsprechendes Abnahmeprotokoll legt unser Monteur vor, Beanstandungen sind dort zu vermerken. Sollten nach Abnahme der Treppe Forderungen auf Nacharbeiten durch den Auftraggeber erfolgen, behalten wir uns vor, diese in Rechnung zu stellen, soweit sie nicht der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen.

Sämtliches geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten als an uns abgetreten.

Gerichtsstand ist Västervik / Schweden.

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